Analoge Stromzähler haben ausgedient und sollen bis 2023 flächendeckend ersetzt werden – das sieht das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vor. Es kommen zwei verschiedene Systeme zum Einsatz: digitale Stromzähler und intelligente Messsysteme.
Was ist der Unterschied zwischen einem digitalen Stromzähler und einem Smart Meter?
Bei den meisten Haushalten wird ein digitaler Stromzähler, auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet, eingebaut. Dabei handelt es sich um einen einfachen elektrischen Stromzähler, der neben den aktuellen Zählerständen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte anzeigt. Da er nicht mit dem Internet verbunden ist, kann er weder aus der Ferne ausgelesen werden noch Verbrauchswerte übertragen.
Intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, sind mit einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) ausgestattet. Dieses ermöglicht eine Datenübertragung in zwei Richtungen: Smart Meter können sowohl Daten senden als auch empfangen.
Wer bekommt ein Smart Meter?
Es gibt drei Gruppen von Stromkunden, bei denen ein intelligentes Messsystem verpflichtend eingebaut werden muss:
- Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr. Entscheidend ist der durchschnittliche Stromverbrauch der letzten drei Jahre.
- Besitzer von Strom erzeugenden Anlagen (etwa Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung zwischen 1 und 7 kW entscheidet der Messstellenbetreiber.
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung), soweit eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde.
Welchen Nutzen haben die neuen Geräte?
Verbraucher und Energieerzeuger sollen mit der Umrüstung einen detaillierten Überblick über ihren Stromverbrauch und die Stromerzeugung erhalten. Dadurch lässt sich die Energie effizienter nutzen. In Zukunft soll es zudem möglich sein, elektrische Geräte gezielt dann einzuschalten, wenn die Strompreise besonders niedrig sind.
Wer ist für den Austausch zuständig?
Für die Bereitstellung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung des neuen Messsystems ist der Messstellenbetreiber zuständig. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber. Der Einbau wird drei Monate vorher angekündigt. Der Verbraucher kann dem Vorhaben nicht widersprechen, er kann aber zu einem günstigeren Messstellenbetreiber wechseln.
Welche Kosten kommen auf die Verbraucher zu?
Die neuen Stromzähler bringen für die meisten Verbraucher höhere Kosten mit sich. Der Gesetzgeber hat jedoch Obergrenzen festgelegt: So dürfen die Messtellenbetreiber für digitale Stromzähler maximal 20 Euro im Jahr in Rechnung stellen. Bei intelligenten Messsystemen sind die Preise nach Stromverbrauch gestaffelt. Sie reichen von 23 Euro (Stromverbrauch bis 2.300 kWh im Jahr) bis 130 Euro (Stromverbrauch bis 20.000 kWh im Jahr).
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