Woran erkenne ich eine drohende Insolvenz meines Bauunternehmens?
Eine drohende Insolvenz erkennen Sie an diesen Warnsignalen:
- das Bauunternehmen fordert Vorauszahlungen, die nicht im Vertrag festgehalten sind
- die Kommunikation mit dem Bauunternehmen wird zusehend schwierig
- der Bau stoppt ohne ersichtlichen Grund
- fremde Subunternehmen tauchen auf der Baustelle auf
- Materialien sind knapp oder verschwinden plötzlich
- es sind weniger Arbeiter auf der Baustelle
- Subunternehmen werden nicht bezahlt und/oder stellen die Arbeit ein
- Subunternehmen bieten Ihnen eine Weiterarbeit gegen Direktbezahlung an
- die Baustelle wirkt unaufgeräumt und chaotisch
Besuchen Sie Ihre Baustelle regelmäßig – am besten täglich – und halten Sie Fortschritte in einem Bautagebuch fest. Hierdurch entwickeln Sie ein gutes Gespür für eventuelle Baustopps und andere Auffälligkeiten.
Unser Tipp: Wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr Bauunternehmen zahlungsunfähig ist, können Sie dies auf www.insolvenzbekanntmachungen.de überprüfen – das Gesetz sieht nämlich vor, dass laufende Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gegeben werden.
Mein Bauunternehmen ist insolvent – Was muss ich nun tun?
Wenn der erste Schock verdaut ist, sollten Sie sich so schnell wie möglich auf die Suche nach rechtlichem Beistand begeben. Ein Fachanwalt für Baurecht wird Sie im Insolvenzverfahren beraten und dafür sorgen, dass Sie möglichst glimpflich aus der Angelegenheit herauskommen – beispielsweise durch Schadensersatzansprüche. Gleichzeitig sollten Sie alle eventuellen Abschlagszahlungen an das Bauunternehmen stoppen – eine Rückzahlung bei nicht erbrachten Leistungen ist nämlich unwahrscheinlich.
Kündigen Sie unter keinen Umständen überstürzt den Vertrag mit Ihrem Bauunternehmen, wenn das Insolvenzverfahren bereits läuft. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann nämlich doppelt zahlen. Eine außerordentliche Kündigung vor Beginn des Verfahrens kann durch Einstellung der Leistungserbringung von Seiten des Bauunternehmens und/oder Verzug der Baufirma bei der Leistungserbringung begründet werden. Doch auch hier sollten Sie nicht ohne juristischen Rat handeln.
Nachdem die Insolvenz gemeldet wurde, werden die Baumaßnahmen auf jeden Fall für ca. sechs Monate ruhen. In dieser Zeit prüft der Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse des zahlungsunfähigen Bauunternehmens.
Auch wenn es Ihnen schwerfallen wird, dürfen Sie in dieser Phase auf keinen Fall den Bau fortsetzen. Beauftragen Sie stattdessen einen Bausachverständigen, der den Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt der Insolvenzmeldung bewertet.
Ist die Prüfung durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen, sollten Sie diesen um eine schriftliche Einverständniserklärung bitten, um die Bauarbeiten wieder aufnehmen zu lassen.
So schützen Sie sich vor einer Insolvenz
- Informieren Sie sich im Vorfeld eingehend über das Bauunternehmen (Wie lange ist es tätig? Welche Bewertungen hat es bei Google und Co.? Wo finde ich Referenzen?)
- Befragen Sie andere Hausbesitzer zu Ihren Erfahrungen mit diversen Bauunternehmen
- Halten Sie im Bauvertrag einen detaillierten Zahlungsplan mit Abschlagszahlungen fest, der möglichst keine hohen Vorauszahlungen beinhaltet
- Schließen Sie eine Baufertigstellungsversicherung ab
- Halten Sie Vertragsstrafen im Bauvertrag fest
- Haben Sie immer die oben genannten Anzeichen für eine drohende Insolvenz im Hinterkopf
Kein Bauherr ist vor einer Insolvenz des Bauunternehmens sicher. Wer jedoch die Anzeichen hierfür rechtzeitig erkennt und im Ernstfall besonnen handelt, kann sich vor schlimmeren Schäden schützen. Town & Country Haus gilt dank seines Hausbau-Schutzbriefes, der Sie vor, während und nach dem Hausbau rund um absichert, als Deutschlands meistgebautes Markenhaus. Beim Familienunternehmen handelt es sich um ein Franchise-System mit regionalen Town & Country Partnern, dass Sie auch vor einem Insolvenzverfahren Ihres Partners schützt. Informieren Sie sich über unsere Town & Country Partner vor Ort.