Egal ob Pelletofen, Holzheizung oder Kaminofen – für Feuerungsanlagen in Privathaushalten gelten Emissionsgrenzwerte, diein der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt sind. Die Änderungen des Gesetzes traten am 01.01.2022 in Kraft – viele Vorgaben sind in großen Teilen bestehen geblieben, manche Angaben sind nun jedoch viel konkreter. Etwa die Höhe des Schornsteins.
Warum werden Schornsteine höher?
Beim Verbrennen von Holz oder Pellets setzen Heizungsanlagen Feinstaub frei. Konkret gesagt meint „Feinstaub“ gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine und Furane. Und diese gelangen über den Schornstein ins direkte Umfeld bzw. zu den Nachbarn. Um hier einen besseren Schutz zu gewährleisten, haben Bundesrat und Bundestag die Änderung des Gesetzes beschlossen.
Indem die Schornsteine höher gebaut werden sollen, können sich die Abgase in der freien Luftströmung breiter verbreiten anstatt sich direkt in den Wohngebieten anzusammeln. Wer heute einen Neubau mit Kamin und Schornstein plant, muss diesen deutlich höher als noch 2021 planen. Und vom Schornsteinfeger abnehmen lassen.
Welche Änderungen gelten seit Januar 2022?
Konkret bedeutet das: Die Öffnung des neu errichteten Schornsteins muss seit 2022 am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses angebracht sein. Der Schornstein muss den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Die endgültige Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig: Von der Dachneigung, der Gesamtwärmeleistung der Heizungsanlage sowie den Nachbargebäuden. Schornsteine müssen die Fenster von Aufenthaltsräumen der Nachbarshäuser um mindestens einen Meter überragen. Außerdem gilt: Je mehr Leistung die Heizung hat, desto höher der Schornstein.
Sie lassen lediglich Ihren alten Kamin austauschen? Dann gelten die Vorschriften aus 2021 - und Ihr Kamin kann seine bisherige Höhe behalten.