Informationen Baugebiet - Selm
Baugebiet: Wohnquartier Neukamp Bork
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Wohnquartier Neuenkamp“ in Selm soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Schaffung eines qualitätsvollen Siedlungsgebietes als Arrondierung des Ortsteils Bork geschaffen werden.
Für die Beteiligung wird vom Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), das am 29. Mai 2020 in Kraft getreten ist, Gebrauch gemacht.